Behandlungsablauf
Für den Ersttermin planen Sie sich bitte 2 Stunden ein. Die weiteren Behandlungszeiten liegen zwischen 45 und 90 Minuten.

Am Therapiebeginn steht eine ausführliche Anamnese, um durch die Summe Ihrer körperlichen, geistigen und seelischen Symptome eine Diagnose erstellen zu können und danach die Art der Therapie auszuwählen und den Behandlungsplan auszuarbeiten. Dieser kann neben der Akupunktur auch Ernährungsratschläge, homöopathische und/ oder pflanzliche Rezepturen und Hinweise zur allgemeinen Lebensführung enthalten.

Nach der Anamnese folgt die Betrachtung von Zunge und äußeren Körpererscheinungen sowie die Pulstastung um das vorläufige Bild abzurunden. In der Regel geht der Akupunktur eine energetische Massage voraus. Zur Akupunktur verwende ich ausschließlich Einmalnadeln.

Die Anzahl und Häufigkeit der Behandlungen richtet sich nach dem jeweiligen Krankheitsbild und ob akute oder chronische Beschwerden vorliegen. Generell gilt, je länger die Erkrankung bereits besteht, desto länger muss der Patient behandelt werden. Meist kann die Behandlungsdauer nach der 5. - 6. Behandlung genauer eingeschätzt werden, da dann die individuelle Reaktionsbereitschaft deutlicher zu erkennen ist.

Die zu erwartenden Kosten besprechen wir vor dem Beginn der Behandlung. Bitte beachten Sie, dass Heilpraktiker-Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im Rahmen einer verbesserten privaten Absicherung bieten diese und auch andere Versicherungsunternehmen jedoch Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte an, die alternative Behandlungsmethoden einschließen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel gemäß dem vereinbarten Tarif und den vertraglichen Bestimmungen.

Ich bitte Sie zu beachten, dass sich mein Honorar nicht nach dem richten kann, was von Ihrer Versicherung tatsächlich erstattet wird. Die vereinbarten Behandlungskosten, die sich in der Regel nach dem Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker richten, sind unabhängig von Versicherungs- oder Beihilfeleistungen zu begleichen.